Rotlichturteil: Zwei Zuhälter müssen ins Gefängnis

Posted in News by victor @ Jul 30, 2010 - Kommentare deaktiviert

Villingen-Schwenningen. Für vier Jahre in einem Fall und drei Monate weniger im anderen schickte das Landgericht Konstanz zwei ehemalige Mitglieder einer Zuhälterbande aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis hinter Gitter.

Die Gruppierung, deren Chef in Bosnien verschwunden ist, hat zumindest neun Frauen zum Teil mit roher Gewalt zur Prostitution gezwungen und in völliger wirtschaftlicher und psychischer Abhängigkeit gehalten.

Drei Mitangeklagte, die angeblich nicht zur Bande gehörten, kamen mit Bewährungsstrafen davon. Im Rahmen einer Prozessabsprache legten auch sie Geständnisse ab und trugen zu weiteren Ermittlungen im Rotlichtmilieu bei.

Alle haben beteuert, sich aus der Szene entfernt zu haben. Inzwischen kämpfen zwei Zuhälter- und Türsteher-Organisationen um die frei gewordenen Positionen, mit denen sie jetzt die Szene kontrollieren und dirigieren können.

(Quelle: suedkurier.de)

Drei Jahre Haft für die Chefin des Pussy-Clubs

Posted in News by victor @ Jul 24, 2010 - Kommentare deaktiviert

Nach 22 Verhandlungstagen ist der Prozess zu einem wenig spektakulären Ende gekommen: Patricia F., die 27-jährige Chefin der Bordelle in Fellbach, Heidelberg, Wuppertal und Berlin-Schönefeld, muss wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt für drei Jahre ins Gefängnis. Ein Kompagnon wurde zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, ein weiterer bekam zwei Einzelstrafen unter zwei Jahren, sein Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt.

Der Vorsitzender Richter der 6. Strafkammer, Andreas Arndt, stellte von vornherein klar, dass das Gericht nicht über die Legalität von Flatratesex zu entscheiden habe. Auch der Vorwurf des Menschenhandels habe sich nicht erhärtet und sei deshalb eingestellt worden. “Es ging lediglich darum, dass die Prostituierten abhängig beschäftigt waren und nicht als selbstständige Unternehmerinnen”, sagte Arndt. Deshalb seien rund 2,3 Millionen Euro Sozialbeiträge hinterzogen worden.

Die Frauen – in Heidelberg, Berlin und Wuppertal arbeiteten täglich rund 20 Prostituierte, in Fellbach etwa 70 – bekamen für ihre Dienste in den Pussy-Clubs etwa 150 Euro täglich. Dafür mussten sie den Männern unbeschränkt zu Diensten stehen – mit dem Konzept der Flatratebordelle hatten die Betreiber einen enormen Erfolg. In einer Großrazzia Ende Juli 2009 hatte die Polizei die vier Clubs vorübergehend geschlossen – wegen hygienischer Mängel und fehlender Sozialversicherungsbeiträge. Der Pussy-Club in Heidelberg hat sein Angebot inzwischen geändert, auch in Fellbach gibt es keinen Flatratesex mehr.

Der Vorsitzende Richter erklärte, die Frauen seien in dem Etablissement nicht zur Prostitution gezwungen worden. Es hätten fast ausschließlich Rumäninnen dort gearbeitet, und die dürften laut Gesetz bisher nur als Selbstständige in der Bundesrepublik tätig sein. Davon sei aber in den Pussy-Clubs keine Rede gewesen: “Die Frauen bekamen ihre Arbeitszeiten vorgegeben, und die Geschäftsführerin selbst hat in einer Pressemitteilung erklärt, die Frauen würden kein unternehmerisches Risiko tragen” – ein Satz, den sie wohl bereue.

Drei weitere Angeklagte wurden wegen Beihilfe verurteilt. Die Leiterin des Heidelberger Clubs bekam anderthalb Jahre auf Bewährung, eine 22-Jährige, die in Fellbach die Chefin vertreten hatte, neun Monate. Ein Werbekaufmann, der die Pressearbeit übernommen hatte, wurde verwarnt: “Sie wären gerne stärker eingestiegen, aber Sie blieben Externer”, meinte der Richter. Die Angeklagten hatten ihre Tatbeteiligung nach Absprachen zwischen den Prozessbeteiligten über das Strafmaß eingeräumt.

Patricia F. und die Mitbetreiber gehörten für die Richter zum Leitungsteam in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen die Hintermänner – mehrere Männer in Rumänien, Deutschland und Spanien wurden festgenommen.

(Quelle: stuttgarter-zeitung.de)

Konzessionen für die Rotlichtzone

Posted in News by victor @ Jul 23, 2010 - Kommentare deaktiviert

In Deutschland kann jeder ein Bordell eröffnen – auch vorbestrafte Menschenhändler, Vergewaltiger oder Gewalttäter. Anders als etwa beim Betrieb einer Gaststätte ist dazu keinerlei Genehmigung nötig. Manche Bordellbesitzer nutzen diese Lücke aus, um Prostituierte zu miserablen Konditionen arbeiten zu lassen; sie verlangen zum Beispiel horrende Mietpreise für die Zimmer. Auch Standards etwa für sanitäre Anlagen sind nicht vorgeschrieben.

“Bei Gaststätten haben wir die Möglichkeit, die Zuverlässigkeit des Betreibers zu überprüfen, und können bei Gefährdungen, Straftaten, Alkoholismus oder Lärm einschreiten”, betont Regina Linda, Leiterin des Ordnungsamtes im hessischen Marburg. Derartige Kontrollmöglichkeiten bestünden jedoch bei Bordellen oder sogenannten Laufhäusern nicht. Laufhäuser sind Bordelle, in denen Prostituierte ein Zimmer angemietet haben und bei geöffneter Tür auf Freier warten.

Wie weit die Kontrollbefugnisse der Behörden reichen, ist in jedem der 16 Bundesländer gesetzlich unterschiedlich geregelt. In Baden-Württemberg kann die Polizei meist nur einschreiten, wenn es einen Anlass gibt, beispielsweise eine Beschwerde gegen ein Bordell vorliegt. Oft haben die Behörden nur begrenzt eine Handhabe, um unzuverlässige Bordellbesitzer zur Ordnung zu rufen. Das Bundeskriminalamt befürwortet deshalb “bundesweit einheitliche Vorschriften”.

Wie schwer es ermittelnde Behörden haben, gegen Auswüchse vorzugehen, zeigte sich im vergangenen Jahr am Fall zweier Flatrate-Bordelle in Baden-Württemberg. In Fellbach und Heidelberg boten Etablissements für 70 bis 100 Euro stundenlang Sex in allen Varianten mit Prostituierten feil. Anwohner, Frauenrechtsorganisationen und Politiker liefen Sturm gegen das Geschäftsmodell – es verstoße gegen die Menschenwürde der Frauen.

Die bestehenden Regelungen, kritisiert die baden-württembergische Sozialministerin Monika Stolz, reichen nicht aus, um Prostituierte vor menschenunwürdiger Behandlung oder Zwangsarbeit zu schützen. “Solange sich Prostitution in der ungeregelten Grauzone abspielt, regiert dort die Macht der Stärkeren, der Zuhälter, Menschenhändler und Geschäftemacher.”

Im Bundesrat wirbt das Land gemeinsam mit dem Saarland für eine Neuregelung. Einen entsprechenden Entschließungsantrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, den Bordellbetrieb stärker gesetzlich zu reglementieren, hat Baden-Württemberg bereits in den Bundesrat eingebracht. Allerdings wurde die Abstimmung zunächst verschoben, bis die Innenministerkonferenz im Herbst Stellung zum Thema bezogen hat.

Vorgesehen ist demnach, dass künftig Bordelle eine behördliche Erlaubnis benötigen, um zu eröffnen. Etablissements, die Flatrate-Sex anbieten, könnten künftig einfach nicht genehmigt werden. Auch die in Bordellen tätigen Personen sowie sämtliche Verträge, die mit Prostituierten geschlossen wurden, müssten den Ämtern gemeldet werden. Verstöße würden mit einem Bußgeld geahndet. Zudem soll es eine Kondompflicht für die schätzungsweise eine Million Freier geben, die Tag für Tag die Dienste von Prostituierten nutzen. Die Branche setzt im Jahr zwischen 10 bis 15 Milliarden Euro um. “Zuhälter haben es relativ leicht, verdeckt hohe Gewinne zu machen”, sagt Elvira Niesner, die das Frankfurter Beratungszentrum “Frauenrecht ist Menschenrecht” (Fim) leitet, an das sich Opfer von Menschenhandel wenden können. Ihre Kritik: Die intransparenten Strukturen beförderten “Kriminalität, Zwang und Ausbeutung”. Die Leidtragenden seien häufig Frauen, die aus einem fremden Land stammen. Gäbe es aber in Bordellen ein Zugangsrecht für Beratungsstellen, “könnten Opfer von Menschenhandel viel besser über ihre Lage informiert und ihnen geholfen werden”.

Auch die Regierung versucht zwar durchaus, die lange Zeit als sittenwidrig eingestufte Prostitution als rechtmäßige Erwerbstätigkeit zu legalisieren. Allerdings konnte das Prostitutionsgesetz, das die rot-grüne Bundesregierung schuf und 2002 in Kraft getreten ist, die Situation bislang nicht durchschlagend verbessern. Auch das Bundesfamilienministerium, heißt es auf FR-Anfrage, prüfe, die rechtlichen Instrumentarien wie die Genehmigungspflicht für Bordelle auszubauen.

(Quelle: fr-online.de)

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