Prostituierte für schuldig befunden

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Zürich (ap). Prostituierte dürfen sich in Zürich nicht mehr hinter Fenstern zur Schau stellen. Das Obergericht hat in einem Pilot-Urteil das Verbot der Fenster-Prostitution bestätigt und drei Frauen mit bis zu 500 Franken gebüsst. Vor fünf Jahren hatte der Stadtrat die Fenster-Prostitution verboten. Ein Stadtrichter verurteilte eine Prostituierte aus Brasilien in zwei Verfügungen zu Geldbussen, weil sie sich in der «erkennbaren Bereitschaft, der Prostitution nachzugehen», am Fenster aufgehalten habe. Sie erhob Einsprache. Das Obergericht stützte nun aber die Vorinstanz.

Prostitution im Haus rechtfertigt fristlose Kündigung

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Berlin/Osnabrück (dpa/tmn) – Mieter dürfen fristlos kündigen, wenn in einer anderen Wohnung des Hauses ein Bordell betrieben wird. Die übliche Frist von drei Monaten müssen Mieter in einem solchen Fall nicht einhalten, erläutert der Deutsche Mieterbund in Berlin.

Dabei beruft er sich auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Osnabrück (Az.: 83 C 186/07). In dem Fall stellte eine Mieterin unmittelbar nach ihrem Einzug in das zweite Obergeschoss eines Hauses fest, dass in den beiden Erdgeschosswohnungen ein «Wohnungsbordell» betrieben wurde.

Die Frau kündigte fristlos, zog aus und zahlte keine Miete mehr. Der Vermieter wollte das nicht hinnehmen. Die Frau handelte aber zurecht, wie die Richter entschieden. Denn bei einer polizeilichen Überprüfung wurden drei Prostituierte in der Erdgeschosswohnung angetroffen, und im Internet wurde das «Wohnungsbordell» konkret beworben, heißt es.

Es sei der Frau daher nicht zumutbar gewesen, das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Sie müsse auch nicht zuerst den Vermieter dazu anhalten, gegen die Prostitution im Haus vorzugehen. Denn laut Mieterbund besteht die «immanent drohende Gefahr einer Belästigung durch Freier». Außerdem sei in solchen Fällen nicht auszuschließen, dass weibliche Mieter als Prostituierte eingeschätzt werden.

Prostituierte niedergestochen: Haftbefehl gegen Rentner erlassen

Posted in News by admin @ Mrz 2, 2008 - Kommentare deaktiviert

Fürth/Nürnberg – Nach der lebensbedrohlichen Messerattacke auf eine 38 Jahre alte Frau in Fürth hat die Polizei am Sonntag gegen einen Rentner Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen.

Der 60-Jährige habe bei seiner Festnahme am Samstag keinen Widerstand geleistet und wenig später ein Teilgeständnis abgelegt, teilte das Polizeipräsidium Nürnberg mit. Über das Tatmotiv konnten die Ermittler jedoch noch keine Angaben machen. Der entscheidende Hinweis zur Festnahme des Mannes aus Nürnberg sei aus der Bevölkerung gekommen.

Die Frau arbeitete nach ersten Erkenntnissen als Prostituierte. Der Mann wird verdächtigt, die 38-jährige mit einem Messer angegriffen und sie danach geschlagen zu haben. Er soll am Freitag an der Tür des Appartements geklingelt und sich mit den Worten “Hallo, ich bin der Peter“ gemeldet haben. Als die in Afrika geborene Frau öffnete, griff er sie sofort an und stach auf sie ein. Das Opfer wehrte sich und konnte nach längerem Kampf auf den Balkon flüchten. Der Täter ergriff die Flucht. Vom Balkon aus rief die Frau um Hilfe. Sie wurde mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert, ist inzwischen aber außer Lebensgefahr.

(Quelle: tz-online.de)

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