Schlägerei in Bordell: Haben Angeklagte Zeugin beeinflusst?

Posted in News by admin @ Apr 8, 2009 - Kommentare deaktiviert

DORTMUND Fünf Monate nach einer brutalen Schlägerei in einem Bordellzimmer an der Linienstraße werden die Hintergründe der Tat immer deutlicher auf. Am Dienstag wurde der Prozess fortgesetzt.

Fakt ist: Hinter der Bluttat, bei der ein Mann Mitte November mit Holz- und Eisenstangen verprügelt wurde und schwere Kopfverletzungen erlitt, stecken Streitigkeiten schon lange rivalisierender Türken- und Albaner-Gruppen. Für die drei angeklagten Türken steht eine Menge auf dem Spiel. Sollte das Gericht sie schuldig sprechen, drohen ihnen mehrjährige Haftstrafen.

Inzwischen ist sogar der Verdacht laut geworden, die Männer könnten eine eigentlich unbeteiligte Zeugin zu einer wohlwollenden Aussage „überredet“ haben. Die Prostituierte hatte bei ihren polizeilichen Vernehmungen unmittelbar nach dem Vorfall noch erklärt, sie habe von der Schlägerei eigentlich nicht viel mitbekommen, weil sie nichts habe erkennen können.

Wenig später war sie dann jedoch bei einem Dortmunder Rechtsanwalt aufgetaucht und hatte dort wesentlich detailliertere Angaben gemacht. Darin hieß es plötzlich, die Angeklagten hätten den Albaner lediglich zur Rede stellen wollen. Der andere Mann habe dann jedoch urplötzlich ein Messer aus der Tasche gezogen und damit sozusagen eine Notwehr-Situation heraufbeschworen.

Interessant fanden die Richter jedenfalls, dass die Prostituierte bei ihrer Aussage in der Anwaltskanzlei von zweien der drei Angeklagten begleitet wurde. Dies bestätigte der Rechtsanwalt am Dienstag als Zeuge.

(Quelle: ruhrnachrichten.de)

Bordellbesitzer in Augsburg verhaftet

Posted in News by admin @ Apr 7, 2009 - Kommentare deaktiviert

Augsburg – Die Polizei hat einen Bordellbesitzer aus Augsburg wegen Verdachts auf Zuhälterei festgenommen.

Der 63-Jährige soll die persönliche Notlage zweier zur Tatzeit 19-jähriger Frauen gezielt ausgenutzt haben.

Nach Polizeiangaben vom Dienstag hatte sich eine der Frauen auf eine Zeitungsannonce in der Rubrik “Jobbörse“ zur Suche von “gepflegten Damen für einen Nachtclub“ gemeldet.

Dem Clubbesitzer wird vorgeworfen, dass er die jungen Frauen, denen das Milieu bis dahin fremd war, als Prostituierte arbeiten ließ, ihnen die Arbeitsbedingungen diktierte und die Hälfte ihres Verdienstes abnahm. Gegen den 63-Jährigen wurde Haftbefehl erlassen.

(Quelle: merkur-online.de)

Kondompflicht in Bordellen

Posted in News by admin @ Apr 6, 2009 - Kommentare deaktiviert

Das Augsburger Verwaltungsgericht hat entschieden: In Bordellen sind Kondome Pflicht. Zuwiderhandlung ist strafbar – auch wenn eine Überwachung problematisch sein kann.

Kondome sind in Augsburger Freudenhäusern Pflicht. Das dortige Verwaltungsgericht hat am Montag die Klage einer Bordell-Geschäftsführerin abgewiesen, in der sie gegen die Kondompflicht in den öffentlich zugänglichen Räumen ihres Hauses vorgehen wollte.

Damit wurde ein Bescheid der Stadt Augsburg für rechtmäßig erklärt, der dem Bordell unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro auferlegt hatte, jegliche Ausübung ungeschützten Geschlechtsverkehrs zu unterbinden. Die Klägerin hatte argumentiert, eine Überwachung der Kunden sei nicht lückenlos zu gewährleisten.

Die Stadt hatte in dem Etablissement vor allem ungeschützten Oralverkehr beanstandet. Dieser müsse nach dem bayerischen Infektionsschutzgesetz zur Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten und deren Weiterverbreitung untersagt werden. Außerdem sind Prostituierte und deren Kunden nach der Bayerischen Hygieneverordnung verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden.

Dagegen hatte die Geschäftsführerin des Bordells über ihren Anwalt angemerkt, die in ihrem Haus beschäftigten Frauen führten eine “selbstständige Tätigkeit” aus. Somit sei sie faktisch nicht in der Lage, ungeschützten Oralverkehr in jedem Fall zu unterbinden. Die Auflage der Stadt sei unzumutbar und durch eine “Generalhaftungspflicht” nicht umzusetzen. Diesen Argumenten folgte das Gericht nicht und erklärte in der Urteilsbegründung, die städtischen Auflagen seien rechtmäßig und erfüllbar.

(Quelle: sueddeutsche.de)

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