Prostituierte misshandelt?

Posted in News by victor @ Jul 21, 2010 - Kommentare deaktiviert

Ein wahres Martyrium durchleben musste eine bulgarisch-stämmige Prostituierte offenbar am 29. und 30. Januar in einer Marienborner Hochhauswohnung. Laut Anklage wollte die ansonsten in Frankfurt ihrem Gewerbe nachgehende Frau gegen die Bezahlung von 600 Euro vier Stunden mit dem 41-jährigen Beschuldigten verbringen. Dieser habe im Lauf des Abends ein Pfefferspray aus der Handtasche der Geschädigten entwendet und ihr unvermittelt ins Gesicht gesprüht. Anschließend soll sie der in Südrumänien geborene Angeklagte zunächst mit einer Eisenhandschelle an der Badewanne fixiert und mit kaltem Wasser abgespritzt haben, ehe er sie unter Vorhalt einer Pistolenattrappe und eines japanischen Würgeholzes mit dem Tode bedroht und schließlich ans Bett gefesselt habe. Mehrfach soll der 41-jährige Elektroingenieur sein Opfer dann ohne Verwendung eines Kondoms vergewaltigt haben und ihr 50 Euro aus der Handtasche geraubt haben, bevor die geknebelte Prostituierte sich später befreien und vom Balkon aus um Hilfe rufen konnte.

Oder war alles doch ganz anders? Schenkt man den Einlassungen des Angeklagten Glauben, so geschahen die sexuellen Handlungen an besagten Januar-Tagen einvernehmlich. In teils wirren Worten und immer wieder chronologisch springend schilderte der 41-Jährige seine Bekanntschaft mit der Geschädigten und sprach im Hinblick auf den Tatvorwurf unter anderem von „geplanten Fesselspielen“ und „romantischen Momenten bei Kerzenschein“. Während die Prostituierte, mit der er sich zuvor mehrfach zum Sex und zu Gesprächen getroffen habe, ihn gemäß seinen Worten „immer als Kunde betrachtet“ habe, entwickelte der Rumäne offenbar amouröse Gefühle für die junge Frau: „Wenn es mir gelungen wäre, sie zu ändern, hätte ich sie gerne geheiratet“.

Am Tattag habe er sie vermisst und angerufen. Angeblich um die Geschädigte von der Prostitution abzubringen und ihr zu demonstrieren, dass ein Pfefferspray keine Sicherheit biete und sie besser mit ihm einen Lebensweg fernab der Prostitution einschlagen sollte, habe er, weil er überdies betrunken gewesen sei, den „großen Fehler gemacht“ und sich und ihr Pfefferspray ins Gesicht gesprüht.

Viel weiter kam der Angeklagte mit seinen langwierigen und zumeist wenig präzisen Äußerungen nicht, denn dem Vorsitzenden Richter Hans E. Lorenz riss die Hutschnur. „Wie ein Großmaul“, führe sich der Angeklagte auf, donnerte Lorenz. Dies brachte ihm eine Rüge des Verteidigers sowie – auf Antrag des Angeklagten – einen Befangenheitsantrag ein. Die Staatsanwaltschaft beantragte allerdings, die Verhandlung fortzusetzen.

(Quelle: allgemeine-zeitung.de)

Sperrbezirk soll für Behinderte nicht gelten

Posted in News by victor @ Jul 8, 2010 - Kommentare deaktiviert

Behinderte sollen künftig auch innerhalb des Sperrbezirks Prostituierte empfangen können. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung will das Kreisverwaltungsreferat (KVR) bei der Regierung von Oberbayern beantragen – vorausgesetzt, der Stadtrat stimmt dem zu. Das Thema steht am kommenden Dienstag auf der Tagesordnung des Kreisverwaltungsausschusses. Bedenken meldet die Polizei an. Angesichts der insgesamt fast 140000 behinderten Menschen im Stadtgebiet bestehe die Gefahr, dass die Sperrbezirksverordnung ausgehebelt wird. Die ‘vermeintlichen Einzelfälle’ könnten sich rasch ‘zu einer Flut von Ausnahmen entwickeln’.

Die weite Teile des Stadtgebiets umfassende ‘Bannmeile’ für Prostituierte, die durch den 1981 veröffentlichten Hit der Spider Murphy Gang bundesweit bekannt wurde, zählt zu den restriktivsten Regelwerken deutschlandweit. Auf Behinderte hat sie besonders gravierende Auswirkungen, da sie weniger mobil sind und viele Etablissements zudem nicht barrierefrei sind. Aber ‘auch Menschen mit Behinderungen möchten manchmal sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen’, mahnt der Behindertenbeirat. Grünen-Fraktionschefin Lydia Dietrich hat daher eine Initiative beim KVR gestartet.

Auch die Behörde teilt allerdings Bedenken der Polizei, eine allzu großzügige Ausnahme führe zu einer nicht mehr vertretbare Aushebelung der Sperrbezirksverordnung (die die Grünen schon seit Jahren als nicht mehr zeitgemäßes Relikt bekämpfen). Behinderte sollen deshalb lediglich in Behinderteneinrichtungen, nicht aber in Privatwohnungen Prostituierte empfangen können. Das KVR fürchtet, der angebliche Besuch bei Behinderten werde rasch zur Standardausrede unter Prostituierten, die sich über die Verordnung hinwegsetzen. Entscheiden muss aber ohnehin die Regierung von Oberbayern.

(Quelle: sueddeutsche.de)

Gericht verbietet Bordell gegenüber von Kirche

Posted in News by victor @ Jul 7, 2010 - Kommentare deaktiviert

Der ständige Wechsel der Prostituierten stört den Kirchenbetrieb: In Pirmasens muss ein Bordell von der Kirche Abstand halten.

Die Stadt Pirmasens hat einer Bordellbesitzerin zu Recht untersagt, ihren Betrieb schräg gegenüber einer Kirche und einem Nonnenwohnheim in einem gekauften Reihenhaus zu führen.

Ein bordellartiger Betrieb störe das Wohnen in der Umgebung, hieß es in einem verbreiteten Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz (AZ: 8 A 10559/10.OVG). Die Richter sahen zudem einen Verstoß gegen die Sperrbezirksverordnung, die Prostitution in Städten mit weniger als 50.000 Einwohnern generell verbiete.

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin mehr als zwölf Jahre lang in Pirmasens Zimmer an Prostituierte weitervermietet. Nach dem Kauf eines Reihenhauses wollte sie ihren Bordellbetrieb dorthin verlegen. Dies wurde von der Stadt untersagt. Das Verwaltungsgericht Neustadt hob das Verbot mit der Begründung auf, die Stadt verfolge kein schlüssiges Konzept beim Vorgehen gegen Wohnungsprostitution.

(Quelle: welt.de)

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