Sperrbezirk wird erweitert
Meschenich wird zum Sperrbezirk. Dort ist Prostitution in Zukunft verboten. Das beschloss der Stadtrat einstimmig. Bei Verstößen soll das Ordnungsamt Bußgelder bis zu 1000 Euro verhängen.
Köln – Der Stadtteil Meschenich wird zum Sperrbezirk erklärt, in dem Prostitution verboten ist. Mit dieser Entscheidung folgte der Rat am Donnerstag einstimmig einer Empfehlung der Stadtverwaltung. Der Straßenstrich entlang der Brühler Landstraße, des Militärrings, des Robinienwegs und am Wasserwerkswäldchen soll nur noch zwischen 20 Uhr und sechs Uhr morgens geduldet werden.
Auf einen gemeinsamen Antrag der SPD, der CDU, der Grünen und der FDP hin wird die neue Sperrbezirksverordnung zunächst drei Jahre lang gelten, für das übrige Gebiet ein Jahr. Vor einer unbefristeten Entscheidung sollen erst einmal die Auswirkungen der neuen Regelungen untersucht werden. Das Ordnungsamt soll gegen die Sperrbezirksverordnung mit Bußgeldern bis zu 1000 Euro ahnden. Am Container-Bahnhof Eifeltor bleibt Prostitution erlaubt.
Die Stadtverwaltung erhält vom Rat den Auftrag, „ein Konzept zu entwickeln, das Verdrängungseffekten durch die Sperrbezirksverordnung entgegenwirkt“. Bei der Prüfung anderer für den Straßenstrich in Frage kommender Standorte seien „insbesondere die Belange des Jugend- und Landschaftsschutzes, sozialpolitische und gesundheitspolitische Aspekte“ zu berücksichtigen; ebenso die Interessen „der Anwohner, aber auch die Belange der Prostituierten mit und ohne Wohnwagen“.
Im Kölner Süden gehen nach Angaben der Behörden rund 100 Frauen auf Straßen und Parkplätzen der Prostitution nach. Die meisten stammen aus osteuropäischen Staaten. „Der deutliche Zuwachs an bulgarischen Prostituierten führt immer wieder zu Revierstreitigkeiten, aber auch zu Konflikten mit den bisher im Kölner Süden tätigen deutschen drogenabhängigen Prostituierten“, heißt es in dem Beschlusspapier des Rates. Mittlerweile habe sich in Meschenich eine Szene von bis zu 21 Prostituierten etabliert.Auch der Parkplatz eines Supermarktes werde dort „zu Anbahnungsgesprächen und teilweise zur Verrichtung genutzt“.
(Quelle: ksta.de)

