Pinneberger Bordellwirt muss für dreieinhalb Jahre in Haft

Posted in News by admin @ Nov 11, 2008

Pinneberg/Itzehoe – Drei Stunden lang wurde hinter verschlossenen Türen verhandelt. Dann waren sich das Gericht, die Staatsanwaltschaft und Verteidiger Norbert John gestern einig. Im Gegenzug für ein umfassendes Geständnis erhielt der Pinneberger Bordellwirt Eduard M. einen “Strafrabatt”. Am zweiten Prozesstag wurde der 41-Jährige, dem unter anderem das Einschleusen und Ausbeuten von Prostituierten zur Last gelegt worden war, zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Außerdem werden 188 000 Euro Gewinn, den der Angeklagte aus seinen kriminellen Machenschaften erwirtschaftet hat, eingezogen – im Juristendeutsch wird das als Verfall bezeichnet.

Eduard M., der in Martinskirch (heute Rumänien) geboren worden war, kam 1990 nach Deutschland. Dort arbeitete der gelernte Gastronom in der Branche, eher er 2003 als Barmann im Night Club 195 in Pinneberg anheuerte und das Etablissement bis zu seiner Festnahme im Mai 2008 als Pächter betrieb.

Staatsanwalt Hendrik Schwitters warf dem vorbestraften Deutsch-Rumänen insgesamt 128 Straftaten vor. 100 betrafen den Handel mit Kokain. In 28 Fällen soll er Frauen aus Rumänien – mehrere von ihnen jünger als 21 Jahre – als Prostituierte beschäftigt haben, obwohl diese keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Deutschland besaßen. Um den Status seiner Beschäftigten zu legalisieren, organisierte der 41-Jährige in elf Fällen Scheinehen mit Deutschen, die in Dänemark geschlossen wurden. Auch soll Eduard M. ausstiegswilligen Frauen sowie deren Verwandte massiv bedroht haben.

Um diese Fakten zusammenzutragen, hatten Kripo-Beamte und Staatsanwälte monatelang akribisch ermittelt. Alle diese Erkenntnissen hätten in dem Prozess durch diverse Zeugenvernehmungen untermauert werden, teilweise hätten Frauen aus Rumänien nach Itzehoe gebracht werden müssen. Das teure Verfahren hätte sich bis weit ins nächste Jahr hingezogen.

Weil der Angeklagte alle Vorwürfe einräumte, konnte die Beweisaufnahme jedoch nach wenigen Minuten ohne Zeugen beendet und das Verfahren noch am Nachmittag abgeschlossen werden. “Ohne ihr Geständnis wäre die Strafe erheblich höher ausgefallen”, so der Vorsitzende Richter Jürgen Engelmann. Eduard M., der Vater zweier kleiner Töchter ist, erhielt bis zum Strafantritt Haftverschonung.

(Quelle: abendblatt.de)

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