Senator hält an Straßenstrich fest

Posted in News by admin @ Mrz 30, 2009

Mit seinem spektakulären Vorstoß, ganz Hamburg zu einem Sperrgebiet für den Straßenstrich erklären zu lassen, ist Markus Schreiber (SPD) – Bezirksamtsleiter von Hamburg-Mitte – gescheitert. Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) hat einen entsprechenden Antrag jetzt in einem dreiseitigen Schreiben zurückgewiesen. Kernsatz des Senators: “Die Konfrontation mit der Prostitution ist nach herrschender Meinung nicht geeignet, das Wohl der Jugend zu gefährden.”

Mit seinem Alleingang wollte Schreiber erreichen, dass ganz Hamburg nach Bremer Vorbild zum Sperrgebiet erklärt – und die Straßenprostitution nur in auserwählten “Toleranzzonen” zugelassen wird. Damit hätte man den Straßenstrich aus der Süderstraße verlagern können. Dieser Alleingang war begleitet von einem Fehler besonders peinlicher Natur: Amtsleiter Schreiber konnte Ende vergangenen Jahres die Ansiedlung eines Riesenbordells am Straßenstrich nicht verhindern – obwohl er es gern getan hätte -, weil die Bauprüfabteilung seines Amts das Projekt absegnete, ohne Schreiber zu informieren. Nun entsteht an der Süderstraße 236/238 ein Großbordell für mehr als 100 Prostituierte. Das ist besonders pikant, weil der Bezirk Mitte ein benachbartes Wohngebiet (das Osterbrooksviertel) davor schützen wollte “ungewollt mit der Straßenprostitution in Kontakt zu treten”. Auch weil der “Wert der Immobilien sinkt”, wie es in dem Schreiben an den Innensenator heißt.

Dieses beurteilt Innensenator Ahlhaus ganz anders. Von den Anwohnern würde es keine Beschwerden geben. Eine sichtbare Auswirkung des Straßenstrichs auf die Anlieger sei nicht vorhanden. “In der Süderstraße liegt weder eine Beeinträchtigung des Jugendschutzes noch des öffentlichen Anstands vor” schreibt der Senator. Weder Prostituierte noch Freier würden die Allgemeinheit dort belästigen.

Auch müsse Schreiber in Betracht ziehen, dass “sich die gesellschaftlichen Anschauungen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Prostitution in der Bundesrepublik Deutschland erheblich gewandelt haben”. Weiterhin seien die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verlagerung nicht gegeben, “da außerhalb der Süderstraße und der Gebiete in St. Georg und auf St. Pauli keine vergleichbare öffentliche Prostitution stattfindet”.

Schreiber hatte seinen Sperrgebietsvorstoß an dem Tag bekannt gemacht, als er eingestehen musste, das Riesenbordell nicht verhindern zu können. Gleichzeitig hatte er verkündet, weitere Bordelle in Hamm-Süd “abzulehnen”.

(Quelle: abendblatt.de)

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