Oldenburgs Finanzbeamte besuchen Bordelle dienstlich
Die Ämter haben steuersäumige Prostituierte im Visier – Im Auftrag der Oberfinanzdirektion werden die Damen nun überprüft
Oldenburg – Fünf Finanzämter rund um Oldenburg haben steuersäumige Prostituierte und Bordellbetreiber verstärkt im Visier. Im Auftrag der Oberfinanzdirektion Hannover machen sich die Beamten regelmäßig selbst auf den Weg ins Rotlichtviertel, um die Betriebe zu überprüfen. “Ihre Arbeit ist Teil eines zweijährigen Tests, mit dem Niedersachsen die Bereitschaft dieser Etablissements zum Zahlen von Steuern erhöhen will”, sagte Melchert Warnken, stellvertretender Leiter einer Task-Force, die von Oldenburg aus potenzielle Steuersünder in dem Milieu aufspüren soll.
Die Informationen werden dann an die Finanzämter in der Testregion Oldenburg, Delmenhorst, Cloppenburg, Vechta und Wilhelmshaven weitergegeben. “Der Bundes- und der Landesrechnungshof haben in ihren Berichten schon vor Jahren festgestellt, dass nur ganz wenige Prostituierte und Bordellbesitzer steuerlich geführt werden”, erklärte Warnken. “Dem Fiskus gehen so jedes Jahr sehr viele Steuern verloren.”
Die Task-Force sucht nach geeigneten Wegen, die Huren und Zuhälter systematisch zu erfassen. Im Zentrum des Projektes steht die Kriminalanalyse-Software “Nimbus”, mit deren Hilfe die Fahnder Stätten der Prostitution finden können. Dabei werden auch Anzeigen im Internet oder in Zeitungen durchsucht. Dann werden die Prüfer der Finanzämter – meist sind es Männer – in die Betriebe geschickt. Vorher wird der Einsatz allerdings mit der Polizei abgestimmt.
Vor Ort müssen die Finanzbeamten viele offene Fragen klären: Wer ist der Inhaber des Freudenhauses? Arbeiten die Dirnen als Angestellte oder Selbstständige? Wie hoch ist der Gesamtumsatz? Die Ermittler verteilen zudem Informationsbroschüren zum Steuerrecht für die Rotlichtszene. “Nur selten wird total abgeblockt”, meinte Warnken.
Sogar “Vergleichszahlen Rotlicht” gibt die Oberfinanzdirektion Hannover den Fahndern an die Hand, damit sie Umsätze auch mal schätzen können. Demnach “beträgt der Mittelwert für die Bruttoeinnahmen einer Prostituierten für jeden Tag, an dem sie ihre Dienstleistungen anbietet, 199 Euro”. Die Werte schwanken dabei von 106 bis 312 Euro. Zudem wird angemerkt, dass die Damen des horizontalen Gewerbes 40 bis 50 Prozent ihrer Einnahmen an den Betreiber des Bordells abgeben müssten.
Auch “Nachschauen” etwa in Bordellen sind geplant. Dafür existieren klare Anweisungen (“mindestens zwei Personen”), Prüflisten, Merkblätter und Vorladungsschreiben. Selbst Vorgaben, wann die Puffbesuche stattfinden sollen, gibt es: “Als Beginn der Nachschauen wird die Mittagszeit empfohlen. Prüfungen in der Nachtzeit werden derzeit nicht für erforderlich gehalten.” Und wenn es denn mal später wird, dann nur “innerhalb der verlängerten Gleitzeit”.
Der Test läuft eineinhalb Jahre, doch nach Auskunft der Task-Force können noch keine konkreten Ergebnisse genannt werden. Weder die Zahl der Bordelle und Model-Wohnungen noch die Höhe zusätzlicher Steuereinnahmen kann beziffert werden. Ende des Jahres läuft das Projekt aus. “Dann müssen wir dem Finanzministerium Bericht erstatten.” Das Projekt werde eventuell verlängert oder landesweit ausgeweitet.
(Quelle: welt.de)