Ein kleiner Skandal im Sperrbezirk
Ingolstadt. Das muss eine Überraschung gewesen sein für den Bäckermeister aus der Region. Da hatte er nichts weiter als in gutem Glauben eine kleine Wohnung vermietet – zur Weitervermietung an „Models“. Und dann fand er sich plötzlich als Zeuge vor dem Amtsgericht wieder. Der Grund: In der Wohnung, die im Ingolstädter Sperrbezirk liegt, arbeiteten Prostituierte.
Angeklagt waren der 50-jährige Mieter der Wohnung, der durch seinen Anwalt Thomas Just (Nürnberg) vertreten war, sowie eine 30-Jährige, die in der Wohnung im Frühjahr eine Woche lang „Massagen“ angeboten hatte – und dann von der Polizei entdeckt worden war. Der Vorwurf: Ausübung der verbotenen Prostitution beziehungsweise Beihilfe dazu.
Über seinen Anwalt gab der Angeklagte zu, dass er sich nicht ausreichend über die Grenzen des Ingolstädter Sperrbezirks erkundigt hatte. Jedoch seien selbst auf der Internet-Seite der Stadt Ingolstadt keine Angaben zu finden gewesen. Und zudem: Der Vermieter hätte mit keinem Wort erwähnt, dass er sich möglicherweise auf verbotenem Terrain bewege. Dabei war im Mietvertrag ausdrücklich von einer „Model-Wohnung“ die Rede.
Und da lag womöglich auch der Kern der Problematik: Während der Angeklagte glaubte, mit dem Begriff „Model“ sei das Rotlicht-Gewerbe eindeutig beschrieben, hatte der Vermieter, wie er es vor Richter Peter Hufnagl offenbarte, eine ganz andere Vorstellung von der Nutzung seiner Wohnung: „Ich hab’ gedacht, das hat was mit dem Outlet da draußen zu tun, irgendwas mit der Modebranche. Ich bin net vom Fach, ich bin verheiratet.“ Überhaupt, fragte er den Richter: „Was ist denn eigentlich ein Sperrbezirk? Ich kenn’ nur das Lied von der Spider Murphy Gang.“
Diesem „Skandal im Sperrbezirk“ setzte Hufnagl dann aber ein schnelles Ende. Der angeklagte Ex-Mieter muss 500 Euro an die Staatskasse zahlen, die 30-Jährige, die nach eigenen Angaben glaubte, legal zu handeln, konnte Staatsanwalt Jochen Metz auf eine Summe von 300 Euro herunterhandeln. Das Verfahren wurde eingestellt.
(Quelle: augsburger-allgemeine.de)

