Frühere Bordellbetreiber wegen Zwangsprostitution verurteilt
Zwei frühere Bordellbetreiber sind am Mittwoch wegen Menschenhandels und Freiheitsberaubung vom Landgericht Berlin zu Bewährungsstrafen von 22 und 24 Monaten verurteilt worden. Die 29- und 37-jährigen Angeklagten wurden schuldig gesprochen, zwischen 2002 und 2004 zwei damals 18 Jahre alte Polinnen in ihren Etablissements in Neukölln zur Prostitution gezwungen zu haben. Die beiden Polen müssen zudem insgesamt 7500 Euro an die beiden Opfer zahlen.
Dem Gericht zufolge wurde eine junge Frau unter dem Vorwand, als Putzfrau arbeiten zu können, von den Angeklagten in ihrer Heimat angesprochen und nach Deutschland gelockt. Hier sei sie fünf Monate in einer Neuköllner Wohnung eingesperrt gewesen und von dem 37-jährigen Angeklagten geschlagen worden, hieß es. Nur zur Arbeit im Bordell hatte sie die Wohnung verlassen dürfen. Die zweite Polin sei von anderen Tätern «abgekauft» worden, hieß es im Urteil.
Die milde Strafe wurde vom Gericht mit der überlangen Verfahrensdauer und den Geständnissen der Männer begründet. Sie sind nicht vorbestraft. Gegen den älteren Angeklagten wurde die höhere Strafe verhängt, weil er eines der Mädchen auch geschlagen hatte. Die Anwältin des Opfers betonte, dass die junge Frau noch heute Angst vor den Männern habe. Das Gericht wies die Angeklagten daher an, «jeglichen Kontakt» zu beiden Geschädigten und deren Familien in Polen und Deutschland zu meiden.
(Quelle: berlinonline.de)

