Prostitution in der Sauna
Die Betreiber aus Radebeul stehen seit gestern wegen Beihilfe zum schweren Menschenhandel und zur Zuhälterei vor dem Meißner Amtsgericht.
Hohe Sicherheitsstufe gestern am Meißner Amtsgericht. Polizisten in schwarzen Uniformen stehen vor der Tür des Verhandlungssaals 1 und kontrollieren mit einem Metalldetektor Prozessbeteiligte und Besucher. Immerhin sollen in dem Verfahren ehemalige Prostituierte gegen die damaligen Betreiber einer Sauna in Radebeul, die offenbar als Bordell genutzt wurde, aussagen. Seit der Ermordung einer Zeugin am Dresdner Landgericht in einem anderen Verfahren wurden die Sicherheitsvorkehrungen verschärft.
50 Euro Eintrittsgeld kassiert
Einer Frau und zwei Männern wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in ihrer Sauna in Radebeul Prostitution von Osteuropäerinnen zugelassen zu haben. Die Angeklagten wussten, so die Staatsanwaltschaft, dass die Frauen mit einem Touristenvisum nach Deutschland eingereist waren, illegal einer Beschäftigung nachgingen und von ihren Zuhältern zur Prostitution gezwungen wurden. Täglich sollen die Angeklagten von jeder Prostituierten ein „Eintrittsgeld“ von 50 Euro kassiert und dem Zuhälter mitgeteilt haben, wenn die Frauen zu wenig „Kunden“ hatten. Außerdem sollen die Angeklagten in Dresden eine Wohnung angemietet haben, in der die Osteuropäerinnen untergebracht wurden. Täglich mussten sie dafür jeweils zehn Euro Miete bezahlen. Einschleusen von Ausländern und Beihilfe zum schweren Menschenhandel und zur Zuhälterei lautet die Anklage.
Zwei der Angeklagten, die standesgemäß im Porsche vorgefahren sind, verweigern jegliche Aussage. Der dritte ist gleich gar nicht erst vor Gericht erschienen. Der in der Dresdner Rotlichtszene bestens bekannte Mann fehlt unentschuldigt. Die Staatsanwältin beantragt, gegen ihn einen Strafbefehl zu verhängen. In diesem soll er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt für zwei Jahre zur Bewährung, verurteilt werden. Das Gericht und auch der Verteidiger stimmt diesem Weg sehr zum Unbehagen seiner Anwaltskollegen zu. Denn akzeptiert sein Mandant den Strafbefehl, kommt dies praktisch einem Geständnis gleich. Das verbessert die Chancen der beiden anderen Angeklagten nicht unbedingt.
Zeuginnen nicht auffindbar
Das Gericht schlägt für sie eine so genannte Verständigung vor. Bei einem Geständnis sollen sie mit Freiheitsstrafen deutlich unter zwei Jahren und ausgesetzt auf Bewährung verurteilt werden. Doch die Anwälte lehnen ab. Ein Geständnis kommt für sie nicht in Frage. Das Verfahren gestaltet sich schwierig, weil einige Zeuginnen nicht erscheinen. Die Prostituierten aus Osteuropa konnten nicht geladen werden. Anders bei Akil B. Der Albaner wurde als Zuhälter zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt, die er gerade absitzt. Der Albaner bestätigt, dass damals im Jahre 2003 zehn bis 15 Osteuropäerinnen in der Sauna als „Tänzerinnen“ gearbeitet hätten. Eine der „Tänzerinnen“ war angeblich seine damalige Freundin. Den Pass habe er ihr nur weggenommen, weil er wollte, dass sie bei ihm in Deutschland bleibt. Der Zeuge bestätigt auch, dass die Frauen ein „Eintrittsgeld“ von 50 Euro an die Betreiberin abliefern. Wer das war, weiß er angeblich nicht.
Das Verfahren wird am Freitag fortgesetzt.
(Quelle: sz-online.de)
