Wie sich Kommunen wehren
Prostitution in großem Stil Bordelle ziehen aufs Land, weil sie große Flächen fürs Wohlfühlambiente brauchen. Kommunen und Bürger wehren sich aus Angst vor kriminellem Milieu. Drei Beispiele.
Stadtallendorf
Seit Oktober ist die Innenstadt im mittelhessischen Stadtallendorf größtenteils Sperrbezirk.Weil drei potenzielle Bordellbetreiber planerische Anfragen stellten, hatte die Kommune ein Prostitu-tionsverbot beim zuständigen Regierungspräsidium (RP) in Gießen beantragt.
Stadtallendorf ist neben Gießen und Marburg die dritte Stadt im Regierungsbezirk, die in die Sperrgebietsverordnung aufgenommen wurde. In dem eineinhalbjährigen Verfahren legten Vertreter der Behörden und der Stadt bei mehreren Ortsterminen die Straßen fest, in denen Bordelle künftig verboten sind.
Auch Wohnungs- und Straßenprostitution sind dort nicht mehr erlaubt. Bei der Auswahl der Grenzen wurde die Lage von Kirchen, Schulen und Jugendeinrichtungen berücksichtigt. “Ein Prostitutionsverbot ist an enge Kriterien gebunden”, erklärt Regierungsvizepräsident Hans-Otto Kneip (FDP).
Der übrige Grund und Boden der Stadt gilt nun zwangsläufig als Toleranzzone. Ein Großbordell vor den Toren der Kommune lässt sich daher mit der Verordnung nicht verhindern. Wegen des langen Verfahrens sind die drei Bordellbetreiber, die Grund für den Sperrbezirksantrag waren, jedoch zwischenzeitlich weitergezogen.
Marburg
In Marburg ist eine Bürgerinitiative vor zwei Jahren im Widerstand gegen ein Großbordell gescheitert. Die Stadt hatte argumentiert, dass es in einer Toleranzzone eingerichtet worden sei und deswegen nicht verhindert werden könne.
Die Gegner waren anderer Meinung, demonstrierten und sammelten rund 3500 Unterschriften gegen das Projekt, das auch ein parlamentarisches Nachspiel hatte. Zur Überprüfung der Baugenehmigung war ein Akteneinsichtsausschuss eingerichtet worden.
Von “Ungereimtheiten, Halbwahrheiten und Verfälschungen” in den Akten war die Rede, die Bürgerinitiative brachte den Streit bis vor den Petitionsausschuss des hessischen Landtags, der die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen kommunaler Behörden überprüft. Der bestätigte jedoch die Argumentation der Stadt.
Seitdem geht der Ärger weiter. Vor zwei Jahren heizte beim Karneval ein Motivwagen des Etablissements die Gemüter wieder auf. Unter dem Motto “Wir blasen Euch den Marsch” wurden Werbeflyer für erotische Dienstleistungen verteilt. Seitdem sind Motivwagen von Bordellen beim Rosenmontagszug verboten.
Zur Schadensbegrenzung hat der Magistrat eine Beratungsstelle für Prostituierte eingerichtet.
Bad Vilbel
Bad Vilbel kämpft gegen ein Bordell im Gewerbegebiet. Im Stadtteil Dortelweil will ein Investor ein Luxusbordell mit Schwimmbad, Sauna und Solarium bauen. Die Pläne sorgen für Ärger, seit der Besitzer eines ehemaligen Getränkemarktes eine Bauvoranfrage beim Kreis gestellt hatte.
Die Stadt protestierte dagegen, klagte und verlor vor dem Verwaltungsgericht Gießen. Ein Bordell sei ein Gewerbe und damit in einem Gewerbegebiet zulässig, so die Begründung der Richter. Die Gegner geben jedoch nicht auf. Sie befürchten einen Anziehungspunkt für kriminelles Milieu und schlechten Einfluss auf die Internationale Schule, die keine 300 Meter entfernt entstehen soll.
“Wir werden uns mit allen juristischen Mitteln wehren”, kündigt Stadtrat Jörg Frank (CDU) an. Das Urteil aus Gießen behandle nur die planungsrechtliche Seite. Weil ganz Bad Vilbel Sperrgebiet sei, könne die Stadt einen Bauantrag für das Rotlichtgewerbe jedoch ablehnen, sagt er. Dagegen müsse dann der Investor klagen.
Ob es überhaupt soweit kommen wird, ist fraglich. Der Eigentümer des Areals soll sich inzwischen von dem Bordell-Bau distanzieren. Nun ist eine Zwangsversteigerung des Grundstücks im Gespräch.
(Quelle: fr-online.de)

