Bordell verlässt Villenkolonie
Darmstadt. Nach Auskunft der Stadt ist am Montag in der Eberstädter Villenkolonie ein Bordell geräumt worden. Dabei handelte es sich um eine Eigentumswohnung an der Heinrich-Delp-Straße, deren zweifelhafte Nutzung sowohl der Stadt als auch der Polizei schon länger bekannt war.
“2008 ist diese Wohnung verkauft worden, erst im vergangenen November wurde der Verkauf ins Grundbuch eingetragen – und jetzt steht die Zwangsversteigerung an”, berichtete Sigrid Dreiseitel von der städtischen Pressestelle. “Offenbar im Zusammenhang damit sind nun wohl die Möbel herausgetragen worden.”
Die Liegenschaft befindet sich in einem Haus mit acht Eigentumswohnungen. Deren Bewohner fühlten sich durch die Geschäfte belästigt; es gab Beschwerden. Andere Mieter und Mieterinnen des Hauses wurden sowohl von den Frauen wie auch von deren Freiern angesprochen. “Bei mir wohnt ein junges Pärchen”, berichtete eine Vermieterin, “der junge Mann wurde von einer Prostituierten gefragt, ob er nicht auch mal ihr Angebot probieren wolle.”
Immer wieder habe es zudem Ärger mit dem Hoftor gegeben, das der Hausordnung zufolge nachts verschlossen bleiben sollte. “Manchmal war dann aber plötzlich das Schloss zerstört.”
Ärger wegen Ruhestörung
Hin und wieder hätten nachts um drei oder vier die mutmaßlichen Prostituierten andere Mieter aus dem Bett geklingelt mit Anfragen wie: “Hallo, wir wollen ´ne Party feiern, aber uns sind die Getränke ausgegangen. Habt ihr nicht ´ne Flasche Wein für uns?” Wegen solcher nächtlicher Störungen war zuletzt am 19. November und am 22. Dezember die Polizei zu Hilfe gerufen worden.
Die Stadt sah kaum Möglichkeiten, etwas zu tun. “Der Nachweis der Prostitution war hier schwer zu führen”, erklärt Dreiseitel. Denn die fraglichen Damen wohnten dort als Mieterinnen. Die Prostitution selbst hätte auch keine Handhabe geboten einzuschreiten – sie auszuüben ist nicht strafbar.
Sowohl die Kripo als auch die zuständige Wache hatten das Haus stets im Auge, “ohne dass wir strafbare Handlungen entdeckt hätten”, wie Polizeisprecher Ferdinand Derigs sagt. So blieb nur das Zweckentfremdungsverbot: Die Wohnung darf nur zum Wohnen benutzt werden.
Zwar ist beim Ordnungsamt unter dieser Adresse kein Gewerbe angemeldet worden, dennoch untersagte die Stadt ausdrücklich die Nutzung der Räume zu gewerblichen Zwecken und leitete ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.
Die Hausverwaltung wiederum beantragte eine einstweilige Verfügung, dass in der Wohnung kein Gewerbe ausgeübt werden darf. Von der Hausverwaltung erhielt die Bauaufsicht am Montag auch den Hinweis, die Wohnung sei geräumt worden.
(Quelle: fr-online.de)