Stadt schließt den „Kreuznacher Poppstall“ – bordellähnlicher Betrieb
Dieser Tage wird es in Bad Kreuznach um einiges freudloser zugehen. Die Stadtverwaltung sieht im „Kreuznacher Poppstall“ ein „Freudenhaus“, also einen bordellähnlichen Betrieb, und der ist mit dem Baurecht an dieser Stelle der Stadt nicht vereinbar.
Es wurde also eine „Nutzungsuntersagung“ vorgenommen, weil der „Poppstall“ baurechtlich gesehen in der Baumstraße am Rande des Kurviertels ein „störender Gewerbebetrieb“ sei, verlautete am Freitag aus der Stadtverwaltung.
Unterschied zwischen Bordellen und „Wohnungsprostitution“
Die zunächst merkwürdig anmutende Argumentation mit dem Baurecht hängt damit zusammen, dass Prostitution dem Gesetz nach ein Gewerbe wie jedes andere ist, also ist es auch nicht einfach zu verbieten. Das Gesetz unterscheidet auch zwischen Bordellen und der so genannten „Wohnungsprostitution“, bei der die Damen in den von ihnen genutzten Räumen wohnen.
Vor diesem Hintergrund bleibt abzuwarten, ob die Stadt damit Erfolg hat, die zu Prostitution genutzten Wohnungen in der Helenenstraße zu verbieten. Auch hier erging eine Nutzungsuntersagung.
(Quelle: allgemeine-zeitung.de)

