Sperrbezirk soll für Behinderte nicht gelten
Behinderte sollen künftig auch innerhalb des Sperrbezirks Prostituierte empfangen können. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung will das Kreisverwaltungsreferat (KVR) bei der Regierung von Oberbayern beantragen – vorausgesetzt, der Stadtrat stimmt dem zu. Das Thema steht am kommenden Dienstag auf der Tagesordnung des Kreisverwaltungsausschusses. Bedenken meldet die Polizei an. Angesichts der insgesamt fast 140000 behinderten Menschen im Stadtgebiet bestehe die Gefahr, dass die Sperrbezirksverordnung ausgehebelt wird. Die ‘vermeintlichen Einzelfälle’ könnten sich rasch ‘zu einer Flut von Ausnahmen entwickeln’.
Die weite Teile des Stadtgebiets umfassende ‘Bannmeile’ für Prostituierte, die durch den 1981 veröffentlichten Hit der Spider Murphy Gang bundesweit bekannt wurde, zählt zu den restriktivsten Regelwerken deutschlandweit. Auf Behinderte hat sie besonders gravierende Auswirkungen, da sie weniger mobil sind und viele Etablissements zudem nicht barrierefrei sind. Aber ‘auch Menschen mit Behinderungen möchten manchmal sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen’, mahnt der Behindertenbeirat. Grünen-Fraktionschefin Lydia Dietrich hat daher eine Initiative beim KVR gestartet.
Auch die Behörde teilt allerdings Bedenken der Polizei, eine allzu großzügige Ausnahme führe zu einer nicht mehr vertretbare Aushebelung der Sperrbezirksverordnung (die die Grünen schon seit Jahren als nicht mehr zeitgemäßes Relikt bekämpfen). Behinderte sollen deshalb lediglich in Behinderteneinrichtungen, nicht aber in Privatwohnungen Prostituierte empfangen können. Das KVR fürchtet, der angebliche Besuch bei Behinderten werde rasch zur Standardausrede unter Prostituierten, die sich über die Verordnung hinwegsetzen. Entscheiden muss aber ohnehin die Regierung von Oberbayern.
(Quelle: sueddeutsche.de)

