Vier Jahre Haft für brutalen Überfall auf Prostituierte
Das Landgericht Stendal hat gestern nach zwei Verhandlungstagen einen Mann aus Schleswig-Holstein wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Der 35-Jährige war wegen versuchten Mordes an einer Prostituierten in Salzwedel angeklagt worden.
Stendal. Doch dafür fanden sich nach Überzeugung der Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Gerhard Henss keine Anhaltspunkte.
Gegen 4 Uhr am 26. Februar dieses Jahres war die 34-Jährige aufgewacht, als das Glas ihrer Wohnungseingangstür zersplitterte. Dann folgte eine etwa 40-minütige brutale Attacke. Der schwergewichtige, zirka 1,90 Meter große und vermummte Angeklagte traktierte die zierliche blonde Frau mit den Fäusten, würgte sie mit den Händen und mit Blumendraht. Er schlug ihr mit einem Hartgummihammer sowie einem Tischbein auf Kopf, Körper und Hände. Schließlich drückte er ihr einen Finger ins Auge.
“Aus der Todesangst heraus entwickelte sie erstaunliche Kräfte zur Gegenwehr”, sagte Oberstaatsanwältin Ramona Schlüter. Am ganzen Körper verletzt, gelang es der Frau schließlich, aus einem Fenster des zu Liebesdiensten angemieteten Bungalows zu flüchten. Im Krankenhaus wurde sie notbehandelt. Ein Finger war gebrochen und die Hornhaut des rechten Auges verletzt. Zudem hatte sie eine stark blutende Wunde am Arm, eine klaffende Wunde am Kopf und noch weitere Verletzungen. Potenziell waren die Verletzungen lebensbedrohend, stellte ein Rechtsmediziner fest. Noch immer ist die Frau in psychologischer Behandlung.
Der Angeklagte, der in Folge der Gegenwehr selbst erheblich verletzt worden war, hat die Taten gestanden und sich im Gerichtssaal beim Opfer entschuldigt. Allerdings verneinte er Tötungsabsichten und nannte kein Motiv für sein brutales Vorgehen. Eine Tat zwischen Kontrahenten im Rotlichtmilieu schloss das Gericht im Urteil ebenso aus wie psychische Störungen beim Angeklagten. “Was nach den Aufklärungsversuchen des Gerichtes bleibt, sind ein beunruhigendes Gefühl, Spekulationen und eine Körperverletzung der massiven Art”, so Richter Henss. Jeder habe Anspruch auf Unversehrtheit. Das gelte für Prostituierte gleichermaßen wie für Richter. Mit Fluchtgefahr begründete Henss die Fortdauer der U-Haft.
Der Angeklagte war am 3. März in seinem Heimatort nach einem anonymen Anruf festgenommen worden. Eine Frauenstimme hatte die Ermittler auf seine Spur gebracht. Eine Zugauskunft nach Salzwedel hatte er noch in der Tasche.
(Quelle: volksstimme.de)

