Prostituierte zahlen generell 25 Euro Steuerpauschale im Voraus
Koblenz – Selbstständig arbeitende Prostituierte müssen seit dem Jahresbeginn in Rheinland-Pfalz generell ihre Steuern im Voraus zahlen. Pro Arbeitstag fielen pauschal 25 Euro an, teilte die Koblenzer Oberfinanzdirektion am Donnerstag mit. In Bordellen müsse der Betreiber festhalten, welche Prostituierte an welchem Tag bei ihm gearbeitet habe.
Er solle das Geld einsammeln und es quartalsweise an das Finanzamt übermitteln. Die Prostituierten könnten dann eine Steuererklärung machen und die Vorauszahlungen verrechnen lassen. Der Bundesrechnungshof hatte wiederholt einen mangelnden Steuervollzug in diesem Bereich und erhebliche Einnahmeausfälle kritisiert.
(Quelle: dpa-infocom)

